Ab 2021 bis 2026 gibt es für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) die erhöhte Entfernungspauschale.
Da Geringverdiener hiervon leider nicht profitieren wurde nun die Mobilitätsprämie eingeführt.
D.h. es betrifft Fernpendler, die mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, z.B. Azubis.
Sie können über Ihre Steuererklärung nun die Mobilitätsprämie beantragen.